Was tun im Ernstfall?

1. Nicht in Panik geraten

Bleiben Sie ruhig und handeln Sie strukturiert. Überstürzte Aktionen (z. B. wildes Löschen oder unkoordinierte Kommunikation) können die Lage verschlimmern.


2. Verdächtigen Vorfall sofort melden

  • Informieren Sie umgehend die IT-Abteilung oder den zuständigen IT-Sicherheitsbeauftragten.
  • Melden Sie:
    • Den Absender der verdächtigen Nachricht
    • Den Inhalt (z. B. Screenshots)
    • Ob Sie geklickt oder Daten eingegeben haben
  • Niemals eigenmächtig Dateien löschen oder „aufräumen“, das kann die Analyse behindern.

3. Keine weiteren Schritte auf verdächtigen Seiten ausführen

  • Wenn Sie auf einen Link geklickt haben: Seite sofort schlieĂźen.
  • Wenn ein Formular ausgefĂĽllt wurde: Datenverlust sofort melden.

4. Netzwerkverbindung trennen (bei Malware-Verdacht)

  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Datei ausgefĂĽhrt oder Malware installiert wurde:
    • Gerät sofort vom Netzwerk trennen (WLAN ausschalten, LAN-Kabel ziehen).
    • Gerät eingeschaltet lassen, aber nicht weiter benutzen – wichtig fĂĽr die IT-Analyse.

5. Passwörter ändern

  • Wenn Zugangsdaten kompromittiert sein könnten: Passwort sofort ändern – von einem anderen, sicheren Gerät aus.
  • Ggf. weitere Konten prĂĽfen, bei denen dasselbe Passwort verwendet wurde (Empfehlung: kĂĽnftig individuelle Passwörter nutzen).

6. Kollegen warnen

  • Wenn die Phishing-Mail an mehrere Personen im Unternehmen ging: FrĂĽhzeitige Warnung kann verhindern, dass andere auf die Falle hereinfallen.
  • Dies sollte idealerweise ĂĽber die IT oder zentrale Kommunikation erfolgen, um einheitlich zu informieren.

7. Dokumentation des Vorfalls

  • Wer hat wann was entdeckt oder getan?
  • Welche Systeme waren betroffen?
  • Wer wurde informiert?

Diese Dokumentation hilft der IT bei der Ursachenanalyse und ist für spätere rechtliche oder organisatorische Schritte notwendig.


8. Lernfaktor nutzen

Nach der technischen Absicherung sollte der Vorfall intern aufgearbeitet werden:

  • Was hat gut funktioniert?
  • Wo gab es Schwachstellen?
  • Was kann verbessert werden?

Hinweis:

Bei größeren Vorfällen mit Datenabfluss oder Datenschutzverletzung (z. B. Kundendaten) muss ggf. eine Meldung an die Datenschutzbehörde (gemäß DSGVO Art. 33) erfolgen – innerhalb von 72 Stunden.